Telematikinfrastruktur
28. Juli 2022·5 min. Lesezeit

Alles eine Frage der Technik

In diesem Blogartikel zeigen wir Ihnen welche Komponenten Sie benötigen, um erfolgreich an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden zu können.

von Michael Backhaus

Ohne Computer geht heute gar nichts mehr – auch nicht TI. Für einen erfolgreichen Anschluss und die Nutzung der Telematikinfrastruktur benötigen Leistungserbringer einen Rechner, also einen Desktop-PC oder einen Laptop, der über eine stabile Internetverbindung verfügt. Darüber hinaus werden weitere Hardware- und Softwarekomponenten benötigt, die den Datenverkehr innerhalb der TI absichern. Diese müssen zwingend von der gematik zugelassen und zertifiziert sein (s. § 325 SGB V). Daher sollten Sie immer darauf achten, dass der Anbieter, über den die jeweilige Praxis oder der Betrieb angeschlossen werden soll, über diese Zulassung verfügt.

Im Folgenden stellen wir die oben aufgeführten Komponenten im Detail vor.

(Fach-)Software

Um die Telematikinfrastruktur mit all ihren Fachanwendungen nutzen zu können, benötigt der Leistungserbringer eine sogenannte Fachsoftware, die „TI-fähig“ ist. Viele Leistungserbringer wie beispielsweise Pflegedienste nutzen eine solche Software bereits für ihre Schicht- oder Routenplanung. Über diese Funktionen hinaus, dient die Software außerdem als Schnittstelle der Praxis bzw. des Betriebs zur Telematikinfrastruktur. Es sollte also zunächst überprüft werden, ob die eingesetzte Fachsoftware „TI-fähig“ ist oder nicht, dabei hilft meist schon die Rücksprache mit dem jeweiligen Softwareanbieter. Sollte die genutzte Software nicht „TI-fähig“ sein, muss sie entweder ein Update des jeweiligen Softwareanbieters erhalten oder der Leistungserbringer wechselt zu einem anderen Anbieter, dessen Softwarelösung „TI-fähig“ ist.

VPN-Zugang

VPN steht für Virtual Private Network und sichert den digitalen Datenverkehr von hochsensiblen medizinischen Daten innerhalb der Telematikinfrastruktur ab. Das kann man sich vorstellen, wie einen Tunnel, der von außen weder betreten noch eingesehen werden kann. Somit ist der sichere Austausch von Daten und die Möglichkeit der verschlüsselten Datenübertragung gewährleistet. Alle Leistungserbringer, die die TI nutzen, benötigen also einen VPN-Zugang zur Telematikinfrastruktur, der ebenfalls von der gematik zugelassen und zertifiziert sein muss.

Konnektor

Der Konnektor ist eine der TI-Komponenten, die den VPN-Zugang nutzt. Er ist wie das Tor zur Telematikinfrastruktur und lässt nur hindurch, wer dazu berechtigt ist. Der Konnektor, der äußerlich einem Router ähnelt, stellt über das VPN eine sichere Verbindung zur TI her. Auch wenn dazu eine stabile Internetverbindung notwendig ist, ist dieses Netzwerk völlig losgelöst vom normalen Internet und unterliegt somit auch sehr viel strengeren Datenschutzvorschriften. Wenn neue Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur hinzukommen oder freigeschaltet werden müssen, dann können sie mithilfe des Konnektors ganz einfach als Software-Update installiert werden.

Eine komfortable und sichere Möglichkeit bietet die so genannte Rechenzentrumslösung, bei der der Konnektor nicht vor Ort in der Praxis oder dem Betrieb aufgestellt wird, sondern im modernen Rechenzentrum installiert wird. Updates können so jederzeit eingespielt werden und technische Probleme können deutlich schneller erkannt und behoben werden – ohne den Praxisablauf zu stören.

eHealth-Kartenterminal

Das eHealth-Kartenterminal bietet zwei wichtige Funktionen: Erstens dient es als Authentifizierungsgerät, mit dem sich die Praxis oder der Betrieb sowie der Behandelnde innerhalb der Telematikinfrastruktur ausweisen kann. Eine so genannte Institutionskarte (SMC-B) wird beim Anschluss an die TI fest im Kartenterminal installiert, sodass die jeweilige Institution jederzeit Zugriff auf die Telematikinfrastruktur erhält. Darüber hinaus kann zeitweise auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der den Behandler persönlich ausweist in das Kartenterminal eingesteckt werden, um weitere Anwendungen zu nutzen oder auf spezielle Informationen zugreifen zu können. 

Die zweite Funktion, die das eHealth-Kartenterminal übernimmt, ist das Abrufen von Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte von Versicherten gespeichert sind. Hierzu zählen zum Beispiel die Versichertenstammdaten, Notfalldaten oder auch Medikationspläne. Das eHealth-Kartenterminal wird vor Ort in der Praxis oder dem Betrieb aufgestellt. Für Berufsgruppen, die hauptsächlich mobil unterwegs sind oder die auch Hausbesuche anbieten, gibt es ein mobiles Kartenterminal, mit dem die Daten der elektronischen Gesundheitskarte auch außerhalb der Praxis bzw. des Betriebs abgerufen werden können.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis (kurz eHBA) ist ein personengebundener Ausweis im Scheckkarten-Format, der auf den jeweiligen Heilberufler im Gesundheitswesen ausgestellt ist. Der eHBA legitimiert den Leistungserbringer für den Zugriff auf Daten innerhalb der TI, gibt ihm Schreibrechte auf Applikationen der TI und dient als Authentifizierung u.a. für die Qualifizierte elektronische Signatur (QeS), dem Pendant zur rechtsgültigen Unterschrift auf Papier. Der eHBA ist Einrichtungsungebunden und verliert auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht seine Gültigkeit. Der eHBA kann zentral für alle Bundesländer über das Serviceportal NRW beantragt werden. Zur Beantragung hier entlang!

Verantwortlich für die Überprüfung der Anträge ist dann das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster, Nordrhein-Westfalen. Nach erteilter Genehmigung durch das eGBR kann die Karte bei einem Vertrauensdienstleister wie der D-Trust bestellt werden. Zur Bestellung des eHBA.

Praxis-/ Institutionsausweis (SMC-B)

Die Security Modul Card Type B (kurz SMC-B) ist die Karte mit der Praxen und Einrichtungen sich innerhalb der TI als rechtmäßige Nutzer ausweisen können. Sie wird auch als Praxis-/ Institutionsausweis bezeichnet und wie oben erwähnt fest im eHealth-Kartenterminal eingesetzt. Jede Einrichtung, die an der TI teilnehmen möchte, benötigt eine SMC-B Karte. Genau wie beim eHBA ist auch hier das Serviceportal NRW die erste Anlaufstelle für die Beantragung der SMC-B, die wiederrum vom elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster überprüft werden. Zur Beantragung der SMC-B hier entlang.

Die SMC-B kann ebenfalls der D-Trust (einem Unternehmen der Bundesdruckerei) bestellt werden. Zur Bestellung der SMC-B.

Achtung: Die SMC-B Karte kann nur von jemandem beantragt werden, der bereits über einen eHBA verfügt, daher ist die Beantragung eines eHBAs der erste Schritt.

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