Alle Karten auf einen Streich.Mach’s einfach.

Der Elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ist die Voraussetzung für den Weg in die Telematik­infrastruktur. Die Beantragung ist kein Zuckerschlecken, wird mit curenect aber zum Kinderspiel.
Alle Karten auf einen Streich.

Elektronischer Heilberufeausweis

Der elektronische Heilberufs­ausweis (eHBA) ist die per­sonen­gebundene Authenti­fizie­rung für Heil­berufler im Gesund­heitswesen, mit dem ebenfalls eine rechts­verbindliche, digitale Signatur geleistet werden kann.

Praxis-/ Institutionsausweis

Die Institutions­karte (SMC‑B) dient der Authenti­fizie­rung und Identifizierung der Praxis bzw. des Betriebs im Netzwerk als rechtmäßige Institution innerhalb der Telematik­infrastruktur.

Überspringen wir den schwierigen Teil

Unsere Telematikprofis sind mit dem Prozess rund um die Beantragung von eHBA und SMC‑B vertraut und liefern gute Informationen und Kartentricks. Mit dem curenect Kartenservice helfen wir Ihnen gerne bei diesem wichtigen Schritt in die TI.

Praxisausweis SMC‑B

Was ist eine SMC‑B?

Mit dem Institutionsausweis können sich u.a. Pflegebetriebe, Heilmittelpraxen und Hilfsmittelbetriebe identifizieren und bekommen damit Zugang zur TI und zu allen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Die SMC‑B ist Voraussetzung für alle Praxen und Betriebe, um an der Telematikinfrastruktur teilnehmen zu können. Jede Gruppe im Gesundheitswesen bekommt eine eigene Karte. Zentral verwaltet wird der Zugang über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR).

Elektronischer Heilberufeausweis eHBA

Was ist ein eHBA?

Der elektronische Heilberufs­ausweis (kurz eHBA) ist ein Ausweis im Format einer EC‑Karte, der persönlich auf eine Leistungs­erbringerin oder einen Leistungs­erbringer im Gesundheits­wesen ausgestellt ist.

Der eHBA authentifiziert den Behandelnden sowohl für den Zugriff auf besondere Daten in der Telematik­infrastruktur, gibt ihm die Rechte zur Änderung von Daten in den Anwendungen der TI und dient außerdem als Authentifizierung für die digitale Unterschrift, die Qualifizierte elektronische Signatur (QeS).

Der eHBA ist stets personen­gebunden und nicht an eine Praxis oder einen Betrieb gekoppelt. Daher kann er weiterhin eingesetzt werden, selbst wenn die Person, auf die er ausgestellt ist, den Arbeit­geber wechselt.

Registrierung Serviceportal NRW

Alles beginnt mit einer Anmeldung im Serviceportal NRW mit Ihren persönlichen Daten, Benutzername und Passwort sowie einer Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse.

eHBA beantragen

Nach der Registrierung im Serviceportal NRW lässt sich durch Eingabe von Personen- und Berufsbezogene Daten und dem Upload Ihrer Berufsurkunde der eHBA beantragen.

Genehmigung

Sobald Ihnen die Genehmigung, einen eHBA bestellen zu dürfen, erteilt wurde, erhalten Sie eine E-Mail. Hier unbedingt Ihre eHBA Vorgangsnummer notieren!

eHBA bestellen

Nach Ihrer persönlichen Identifizierung durch ein bewährtes Ident-Verfahren können Sie Ihren eHBA verbindlich bei unserem Partner D-Trust bestellen

Freischaltung

Sobald Sie Ihren eHBA in den Händen halten kann dieser zusammen mit dem PIN Brief über die Website der D-Trust freigeschaltet werden. Damit steht der Installation und Aktivierung Ihres TI-Zugangs nichts mehr im Wege.

Glückwunsch.Sehr gute Karten!

Elektronischer Heilberufe­ausweis eHBA
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Karten­beantrag­ung.
Mach’s einfach

Mehr Informationen und eine Schritt für Schritt Anleitung zur Karten­beantrag­ung finden Sie hier

Häufig gestellte Fragen