Telematikinfrastruktur
3. Sept. 2026·4 min. Lesezeit
HSM-B: Die Institutions-identität ist digital
Die Telematikinfrastruktur (TI) wird schrittweise unabhängiger von physischer Hardware.


Ein zentraler Baustein dieser Entwicklung ist die HSM-B: eine digitale Institutionsidentität, die die bisherige SMC-B-Karte im TI-Gateway-Kontext ersetzen kann.
HSM-B statt SMC-B: Was ändert sich?
Die SMC-B ist heute der physische Institutionsausweis einer Einrichtung. Sie steckt in einem Kartenterminal und weist die Institution gegenüber der TI aus.
Bei der HSM-B entfällt diese physische Karte. Die Institutionsidentität wird stattdessen innerhalb der TI-Gateway-Infrastruktur in einem Hardware Security Module betrieben. Die Authentisierung der Einrichtung erfolgt damit digital.
Die wesentlichen Vorteile der HSM-B zeigen sich vor allem in einem reduzierten Kartenhandling und, wo möglich, in einer Reduzierung der physischen Hardware:
- kein Versand einer physischen SMC-B,
- kein Einsetzen der Karte,
- kein späterer Kartentausch im Terminal,
- keine regelmäßige PIN-Eingabe für die Institutionskarte,
- Verzicht auf ein Kartenterminal (sofern eGK und eHBA nicht benötigt werden),
- zentrale Verwaltung im TI-Gateway.
Die HSM-B ist damit eine technisch stabilere und performantere Alternative zur physischen Karte. Gleichzeitig sinken Hardware- und Verwaltungsaufwände.
Zusätzlich vereinfacht die HSM-B die Bereitstellung, den Betrieb und die technische Nutzung des TI-Anschlusses. Gerade bei mobilen, dezentralen oder cloudbasierten Szenarien ist das ein relevanter Vorteil.
Kartenlos heißt nicht automatisch prozesslos
Die HSM-B reduziert die physische Hardware und vereinfacht den späteren technischen Betrieb. Der Weg bis zur vollständig bereitgestellten Institutionsidentität bleibt jedoch zunächst durch mehrere Prozessschritte geprägt, wobei sich die Bereitstellungszeiten deutlich verkürzen können.
Der Antrag für die HSM-B selbst bleibt weiterhin in der Verantwortung des Leistungserbringers. Was sich jedoch verändert, sind die technischen Voraussetzungen dafür, ab wann eine HSM-B beantragt werden kann. Die Besonderheit besteht darin, dass der Kunde bereits vor der eigentlichen Beantragung einen TI-Gateway-Anschluss beauftragt haben muss.
Dazu gehören:
- Der TI-Gateway-Anschluss muss beauftragt sein.
- Der Leistungserbringer muss im TI-Gateway angelegt sein.
- Der Leistungserbringer hat seine Login-Daten zum TI-Gateway-Zugangsmodul erhalten und sein Profil erfolgreich verifiziert.
Damit verändert sich die Bestellreihenfolge: Während beim bisherigen SMC-B-Prozess die TI-Bestellung auch erst nach oder parallel zur Bestellung der SMC-B erfolgen konnte, muss für die Beantragung der HSM-B der TI-Gateway-Anschluss bereits vorhanden bzw. vorbereitet sein.
Warum ist das wichtig?
Im HSM-B-Prozess muss für die Herausgabe eindeutig feststehen, welchem TI-Gateway-Anbieter die Institutionsidentität übergeben wird. Die gematik-Spezifikation beschreibt für das TI-Gateway eine technische Kommunikation zwischen dem Anbieter der HSM-B – dem Trust Service Provider, beispielsweise D-Trust oder medisign – und dem TI-Gateway-Anbieter.
Für den Nutzer bedeutet das: Er erhält nicht mehr eine physische Institutionskarte, die anschließend eingesetzt werden muss. Die digitale Institutionsidentität wird technisch an den TI-Gateway-Anbieter übergeben und anschließend durch diesen in der dem Leistungserbringer zugeordneten Konnektor-Instanz bereitgestellt.
Beim Leistungserbringer verbleibt jedoch der Freischaltcode. Dieser dient als zusätzlicher zweiter Faktor für die Freigabe der HSM-B und muss für die finale Aktivierung weiterhin durch den Leistungserbringer eingegeben werden.
Der Grundstein für eine kartenlose TI
Die HSM-B ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur kartenlosen TI, aber nicht gleichbedeutend mit einer vollständig hardwarefreien Versorgung. Sie ersetzt zunächst die Institutionsidentität SMC-B. Das bedeutet aber nicht, dass physische SMC-B-Karten kurzfristig vollständig aus der Versorgung verschwinden.
Derzeit werden beide Varianten parallel bestehen bleiben. Einrichtungen können also weiterhin die physische Institutionskarte nutzen, während insbesondere TI-Gateway-Kunden auf die digitale Variante wechseln können.
Andere Komponenten und Anwendungsfälle bleiben davon unabhängig. Besonders beim Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte oder bei personenbezogenen Identitäten wie dem eHBA gelten weiterhin eigene technische und regulatorische Anforderungen.
Der HSM-B ist mehr als nur der digitale Ersatz der Institutionsidentität
Der HSMB markiert einen wichtigen Schritt in der technischen Weiterentwicklung der TI: Eine Identität, die bislang an eine physische Karte und lokale Hardware gebunden war, wird in eine zentral und digital verwaltete Infrastruktur überführt. Damit wird ein Grundstein dafür gelegt, die TI schrittweise unabhängiger von Hardware vor Ort zu machen und neue mobile, dezentrale und cloudbasierte Nutzungsszenarien zu ermöglichen.
Die HSM-B löst dabei noch nicht alle Hardwareabhängigkeiten der TI auf – aber sie zeigt, wohin die Entwicklung geht. Mit jeder Komponente, deren Funktion künftig digital abgebildet werden kann, kann die Abhängigkeit von physischer Hardware weiter sinken. Für Leistungserbringer bedeutet das perspektivisch weniger Hardware, weniger administrativen Aufwand und flexiblere Möglichkeiten, die TI zu nutzen.
Die HSM-B ist damit ein erster, aber wichtiger Schritt: weg von physisch gebundenen Identitäten und hin zu einer zunehmend digitalen TI-Infrastruktur.