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14. Aug. 2024·3 min. Lesezeit

Digitale Identitäten im Gesundheitswesen

Was ist eigentlich eine ‚digitale Identität‘? Wir erklären, was genau sich hinter dem Begriff verbirgt und welche Chancen es im Gesundheitswesen gibt.

Michael Backhaus
von Michael Backhaus
Digitale Identitäten im Gesundheitswesen

Die Frage, was eine digitale Identität ist, lässt sich am einfachsten durch konkrete Beispiele erklären. So gibt es schon lange die Möglichkeit sein Smartphone per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu entsperren. Auch die neuen Personalausweise verfügen mittlerweile über eine Online-Ausweisfunktion, mit der man sich digital identifizieren kann. Beides sind gute Beispiele für erste digitale Identitäten.

Wie passen digitale Identitäten ins Gesundheitswesen?

Digitale Gesundheitsidentitäten gibt es beispielsweise für Versicherte, die darüber zusätzlich zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) die Möglichkeit erhalten sich auszuweisen. Über die digitale Identität werden genauso wie über die eGK Informationen zum Versichertenstatus, Krankenversichertennummer, Name und Geburtsdatum übermittelt. Seit Januar 2024 sind gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet ihren Versicherten eine digitale Identität zur Verfügung zu stellen. Mit dieser digitalen GesundheitsID sollen Versicherte sich zukünftig nicht nur beim Praxisbesucht ausweisen können. Sie bietet zudem die Nutzung digitaler Services wie beispielsweise Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Zugriff auf die eigene elektronische Patientenakte (ePA), die eRezept-App oder auch Terminservices.

Sind digitale Identitäten sicher?

Gerade sensible Daten im medizinischen Umfeld benötigen einen besonderen Schutz. Daher kommt bei der digitalen Gesundheitsidentität eine 2-Faktor-Authentifizierung zum Tragen, die bereits erfolgreich in anderen digitalen Anwendungen eingesetzt wird. Darüber hinaus wurden spezielle Sicherheitsspezifikationen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgelegt. Diese sehen unter anderem vor, dass die GesundheitsID regelmäßig neu überprüft wird. Dazu muss in gewissen Abständen eine erneute Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über die Eingabe der PIN der elektronischen Gesundheitskarte erfolgen.

Was bedeutet das für Leistungserbringer im Gesundheitswesen?

Wenn Versicherte sich zukünftig mit einer digitalen GesundheitsID ausweisen können, ist ein weiterer logischer Schritt auch die Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit digitalen Identitäten auszustatten. So ist es angedacht, dass die Authentifizierungskarten, wie der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und der Praxisausweis (SMC-B) perspektivisch als digitale Identitätsnachweise zur Verfügung gestellt werden.

Dies hat gleich mehrere Vorteile für Heilberufler, denn mit einer digitalen Identität wird eine ortsungebundene Versorgung möglich. Weiterhin sind die digitalen Identitätsnachweise von Leistungserbringern nicht von physischen Komponenten wie Karten, Kartenterminals oder Konnektoren abhängig. Der kartenlose Zugang zu Leistungen in der Telematikinfrastruktur (TI) ist ein großer Schritt in Richtung TI 2.0. Der Weg in die karten- und hardwareunabhängige Zukunft der TI ist geebnet, allerdings wird dies auch nicht sofort passieren. Authentifizierungskarten wie der eHBA und die SMC-B werden genauso wie die eGK erst mal noch eine ganze Weile erhalten bleiben. Außerdem darf auch keine Personengruppe ausgeschlossen werden, beispielweise die Menschen, die nicht über ein Smartphone verfügen. Allein deshalb bleibt der kartenbasierte Weg des Identitätsnachweises erst einmal bestehen.

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