Telematikinfrastruktur
10. Juli 2024·2 min. Lesezeit

Digitaler Leistungs- nachweis in der Pflege

Häufig herbei gesehnt kommt nun in der Pflege endlich die Möglichkeit Leistungen von Klientinnen und Klienten digital bestätigen zu lassen.

Michael Backhaus
von Michael Backhaus
Digitaler Leistungs- nachweis in der Pflege

Die Digitalisierung ist ein Vorhaben, dass gleichermaßen bedeutsam wie komplex ist, in allen Bereichen der Gesellschaft und des Lebens. Denkt man nun jedoch an das deutsche Gesundheitswesen, wird die Komplexität nicht geringer. Es gibt sensible Gesundheitsdaten, die besonders schützenswert sind und dennoch soll die Digitalisierung Leistungserbringer und Versicherte entlasten sowie Prozesse beschleunigen und vereinfachen. Für die ambulante Pflege gibt es gute Neuigkeiten, denn ab Dezember 2024 gibt es die Möglichkeit Leistungen elektronisch von Klientinnen und Klienten bestätigen zu lassen.

Wie wird das gelingen?

Für den digitalen Leistungsnachweis ist es vorgesehen, dass die Pflegefachkraft sich mit ihrer lebenslangen Beschäftigtennummer an einem mobilen Endgerät wie beispielsweise einem Tablet oder Smartphone anmeldet. Dabei sollen alle Einzelleistungen, direkt bei Leistungserbringung oder sofort im Anschluss, der Beschäftigtennummer der Pflegekraft zugewiesen werden, die aktuell am Gerät angemeldet ist. Die Leistungserbringung soll anschließend übersichtlich und nachvollziehbar auf dem Endgerät dargestellt werden, sodass Klientinnen und Klienten die Möglichkeit haben die Leistungen zu überprüfen. Die Bestätigung erfolgt dann direkt digital auf dem jeweiligen mobilen Endgerät, sodass der digital unterzeichnete Leistungsnachweis mit einer elektronischen Signatur zu einer Datei zusammengeführt werden kann. Durch diesen Schritt ist die Authentizität der Datei und den darauf enthaltenen Informationen geschützt. Über die Fachanwendung Kommunikation im Medizinwesen (kurz: KIM) wird die Datei schnell und sicher übermittelt.

Für welche Leistungsarten ist die digitale Bestätigung vorgesehen?

Im ersten Schritt können ambulante Pflegedienste Leistungen nach SGB XI digital nachweisen bzw. bestätigen lassen. Dazu gehören ganz konkret die Pflegesachleistungen nach § 36, die Verhinderungspflege nach § 39 sowie Entlastungsleistungen nach § 45b, alle nach Sozialgesetzbuch XI.

Zwischen September und November 2024 wird es eine Testphase geben, bevor der elektronische Leistungsnachweis ab dem 01.12.2024 in den Livebetrieb übergehen soll. Das bedeutet ab Dezember können Pflegedienste die oben aufgeführten Leistungen digital dokumentieren und unterzeichnen lassen. Um von dieser Möglichkeit zu profitieren, müssen viele Betriebe erst noch die technischen Voraussetzungen schaffen, daher gibt es für den digitalen Leistungsnachweis eine Übergangszeit von 2 Jahren. Ab dem 01.12.2026 sollen Leistungsnachweise ausschließlich elektronisch über KIM versendet werden.

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