Telematikinfrastruktur
28. Mai 2026·4 min. Lesezeit
Das GeDIG im Überblick
Was ändert sich für Apotheken und Pflegeeinrichtungen?


Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) nimmt die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter Fahrt auf. Die politischen Ziele sind klar: mehr digitale Vernetzung, weniger Medienbrüche und eine stärkere Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) im Versorgungsalltag.
Für Apotheken und Pflegeeinrichtungen bedeuten die neuen gesetzlichen Vorgaben vor allem eines: Die TI wird zunehmend zum verpflichtenden Standard für Kommunikation und Versorgung. Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), KIM oder künftig auch TIM rücken stärker in den Mittelpunkt – während analoge Prozesse wie Fax-Kommunikation schrittweise verdrängt werden.
Doch was bedeuten die Änderungen konkret für den Alltag von Apotheken und Pflegeeinrichtungen?
Ausbau der ePA: Die elektronische Patientenakte wird zentraler Bestandteil der Versorgung
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers zum „digitalen Eingangstor“ des Gesundheitswesens entwickeln. Ziel ist es, Gesundheitsdaten sektorenübergreifend verfügbar zu machen und Versorgung besser zu koordinieren.
Bereits heute wird die ePA schrittweise in die Regelversorgung integriert. Mit den neuen gesetzlichen Anpassungen wird ihre Nutzung weiter ausgebaut. Für Leistungserbringer bedeutet das: Die ePA wird künftig noch stärker zur zentralen Plattform für Gesundheitsinformationen.
Besonders relevant ist das für Pflegeeinrichtungen. Der Zugriff auf Arztbriefe, Medikationsinformationen oder Befunde kann Abstimmungsprozesse vereinfachen und die Versorgungssicherheit erhöhen. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an digitale Prozesse und TI-Anbindungen.
Auch Apotheken erhalten erweiterte Zugriffsrechte auf die ePA. Dadurch können relevante Medikationsdaten künftig besser in die pharmazeutische Betreuung einbezogen werden. Das stärkt insbesondere die Arzneimitteltherapiesicherheit und die Beratung von Patient:innen.
Abkehr vom Fax: Digitale Kommunikation wird verpflichtender
Das Fax verliert im Gesundheitswesen zunehmend seine Rolle als Kommunikationsmittel. Die neuen gesetzlichen Entwicklungen setzen deutlich auf sichere digitale Kommunikation innerhalb der TI.
Im Mittelpunkt steht dabei KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Der TI-basierte Nachrichtendienst ermöglicht den verschlüsselten Austausch medizinischer Informationen zwischen Leistungserbringern – nachvollziehbar, standardisiert und datenschutzkonform.
Für viele Einrichtungen bedeutet das einen grundlegenden Wandel in der täglichen Kommunikation. Dokumente, Verordnungen oder Abstimmungen sollen künftig digital statt papierbasiert übermittelt werden.
KIM wird zum verbindlichen Kommunikationsstandard
Mit dem Digitalgesetz rückt KIM (Kommunikation im Medizinwesen) weiter in den Mittelpunkt der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen. Ziel ist es, medizinische, pflegerische und administrative Kommunikation schrittweise über sichere TI-basierte Kommunikationswege abzuwickeln und analoge Prozesse wie Fax oder Post zunehmend abzulösen.
Davon betroffen sind nicht nur Apotheken, sondern perspektivisch zahlreiche Leistungserbringergruppen – darunter Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Heilmittelerbringer und weitere Akteure im Gesundheitswesen.
Für Apotheken gewinnt KIM dabei bereits heute deutlich an Bedeutung. Zentrale Prozesse wie die Kommunikation mit Krankenkassen, Leistungserbringern oder perspektivisch auch Direktabrechnungen sollen künftig verstärkt über die TI und KIM erfolgen. Damit entwickelt sich KIM zunehmend zum verbindlichen Kommunikationsstandard im Apothekenalltag.
Auch Pflegeeinrichtungen werden stärker in TI-basierte Kommunikationsprozesse eingebunden. Neben KIM rückt dabei insbesondere TIM – der TI-Messenger – in den Fokus. TIM soll künftig verpflichtend eingeführt werden und ermöglicht eine sichere Echtzeitkommunikation innerhalb der TI.
Gerade für die sektorübergreifende Versorgung ergeben sich daraus Vorteile:
- weniger Medienbrüche,
- schnellere Abstimmungsprozesse,
- mehr Nachvollziehbarkeit,
- und eine engere digitale Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern.
Die TI entwickelt sich damit zunehmend von einer technischen Infrastruktur hin zu einer zentralen Kommunikationsplattform für das Gesundheitswesen.
Die gematik erhält mehr Steuerungs- und Durchgriffsrechte
Eine weitere zentrale Veränderung betrifft die Rolle der gematik. Die Digitalgesetze stärken die gematik deutlich als zentrale Steuerungsinstanz der TI.
Die Organisation soll künftig stärker als Gesundheits-Digitalagentur auftreten und mehr operative Eingriffsmöglichkeiten erhalten – etwa bei technischen Standards, Sicherheitsvorgaben oder der Umsetzung digitaler Anwendungen.
Für Leistungserbringer bedeutet das vor allem:
- schnellere technische Weiterentwicklungen,
- einheitlichere Standards,
- aber auch verbindlichere Vorgaben und Umsetzungsfristen.
Die TI entwickelt sich damit zunehmend zu einer zentral gesteuerten Infrastruktur mit klaren regulatorischen Anforderungen.
Was bedeutet das für Apotheken und Pflegeeinrichtungen?
Die Richtung ist eindeutig: Digitale Kommunikation und TI-Anwendungen werden künftig stärker verpflichtend und enger in den Versorgungsalltag integriert.
Für Apotheken stehen dabei vor allem KIM, ePA-Zugriffe und digitale Abrechnungsprozesse im Fokus. Pflegeeinrichtungen werden stärker in digitale Kommunikations- und Dokumentationsprozesse eingebunden – insbesondere durch ePA, KIM und TIM.
Damit steigen die Anforderungen an technische Infrastruktur, Prozesse und digitale Kompetenzen. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten für effizientere Zusammenarbeit und bessere sektorübergreifende Versorgung.
Die Entwicklungen zeigen: Die TI ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern wird zunehmend zur Grundlage des digitalen Gesundheitswesens.