Telematikinfrastruktur
21. Juni 2023·3 min. Lesezeit

Digitalisierung im EU-Vergleich

Im letzten Beitrag ging es um Interoperabilität. Wie sieht das in ­anderen Ländern aus? Gibt es einen gemeinschaftlichen Weg hin zu Interoperabilität in Europa?

Jan Helmig
von Jan Helmig
Digitalisierung im EU-Vergleich

Aus Sicht der Versicherten ist es wichtig auch im Ausland eine stets einwandfreie Versorgung zu erhalten, die nach Rückkehr ins Heimatland lückenlos dokumentiert und individuell weitergeführt werden kann. Im nationalen Umfeld ist Deutschland dank der Telematikinfrastruktur und der damit einhergehenden Interoperabilität auf dem besten Wege dahin. Aber auch auf europäischer Ebene tut sich viel in diese Richtung. Die EU-Kommission ist verschiedene Abkommen eingegangen und hat Programme gegründet, um eine gemeinsame Basis für den Austausch von Daten und Informationen im europäischen Raum zu ermöglichen. Dabei arbeitet sie eng mit anderen digitalen Gesundheitsagenturen der Länder zusammen.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat seit einigen Jahren auch strategische Priorität in der Europäischen Union. So wurden in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen, Richtlinien und Finanzierungsprogramme entwickelt, die Orientierung geben und die Digitalisierung der Gesundheitssysteme in Europa stärken sollen.

Was bisher für eine einheitliche Digitalisierung getan wird

Die EU-Kommission hat sich dazu verpflichtet die digitale Transformation des Gesundheitswesens in Europa weiter voranzutreiben. Zu ihrer Verpflichtung gehören die Entwicklung von EU-weiten Standards für Datenqualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit, die einen grenzüberschreitenden und sicheren Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten ermöglichen sollen. Weiterhin sollen digitale Gesundheitsakten wie die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland, eine europaweite Standardisierung erhalten.

Bereits im Jahr 2017 stieß die EU-Kommission die Stärkung von digitaler Transformation des Gesundheitswesens und der pflege innerhalb Europas an und entwickelte dazu drei Ansätze:

  1. Sicherer und grenzüberschreitender Zugriff und Austausch von Gesundheitsdaten z.B. aus elektronischen Patientenakten für alle EU-Bürger
  2. Weitere Entwicklung und Ausbau von Dateninfrastruktur auf europäischer Ebene
  3. Verbesserung von Dialog und Austausch zwischen Patienten und Leistungserbringern

Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines europäisch interoperablen Ansatzes leisten auch verschiedene Instrumente, die durch die EU ins Leben gerufen wurden. Seit 2015 gibt es unter anderem einen europäischen Interoperabilitätsrahmen für elektronische Gesundheitsdienste (ReEIF), der eine gemeinsame Orientierung bei Begriffen und Methoden bietet, Fragen zum Thema Interoperabilität behandelt und bei Verbesserungen von Gesundheitslösungen unterstützt.

Grundsätzlich obliegt den einzelnen europäischen Ländern die Ausgestaltung ihres eigenen Gesundheitswesens und den damit verbundenen Systemen. Dennoch steigt der Einfluss von europäischen Organisationen auf die Entwicklung unserer Gesundheitssysteme stetig. Bei allen Aktivitäten der Europäischen Union gilt jedoch das Subsidiaritätsprinzip, welches besagt, dass die EU nur dann eingreifen darf, wenn die Maßnahmen der einzelnen Länder nicht genügen und die gesteckten Ziele gemeinsam auf internationaler Ebene besser umgesetzt werden können.  

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Artikel haben, schreiben Sie uns gerne unter info@curenect.de oder vernetzen Sie sich mit unserem LinkedIN Account.