Telematikinfrastruktur
25. Juli 2022·5 min. Lesezeit

Die eigenen Daten in der Hand

Die elektronische Patientenakte ist die Akte des Versicherten. Seine Akte. Seine Dokumente. Seine Regeln.

Jan Helmig
von Jan Helmig
Die eigenen Daten in der Hand

Eine der umfangreichsten Fachanwendungen innerhalb der TI ist die elektronische Patientenakte (kurz: ePA). Die Nutzung der ePA gibt Versicherten stets einen aktuellen Blick auf ihre Gesundheit. Medizinische Dokumente wie Arztbriefe und Befunde sind nicht mehr nur ausschließlich im jeweiligen Praxisverwaltungssystem der behandelnden Ärzte oder sonstiger Leistungserbringer, sondern liegen dank der ePA in den Händen derer um die sie sich drehen: Den Patienten. Weitere Unterlagen wie Mutter- und Impfpass sind dank der ePA ebenfalls sicher und digital an einem zentralen Ort aufbewahrt und jederzeit für den Patienten zugänglich. Auch Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen können sich mit Hilfe der elektronischen Patientenakte schnell einen guten Überblick über die Gesundheit verschaffen, vorausgesetzt die Patienten geben ihre Einwilligung dazu.

Seit 2021 ist eine eigene App für die elektronische Patientenakte über die gesetzlichen Krankenkassen verfügbar. Die vollumfängliche Nutzung der ePA setzt voraus, dass Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) der neuen Generation besitzen, die über eine NFC-Schnittstelle verfügt. Die elektronische Patientenakte bietet einerseits digitale Hilfestellung bei einem Arzt-Patienten-Gespräch, da bereits im Vorfeld Dokumente geteilt werden können, andererseits bietet sie Unterstützung beim Informationsaustausch zwischen den Behandelnden.

Es gibt zwei verschiedene Wege wie Patienten den Leistungserbringern im Gesundheitswesen Dokumente und Unterlagen freigeben können. Zum einen können Patienten die Berechtigung über ihre App erteilen oder dies kann vor Ort in der Praxis bzw. in der Einrichtung mit Hilfe der eGK und der zugehörigen PIN erfolgen.

Ausbaustufen der ePA

Durch den stufenweisen Ausbau der ePA wird diese weiterentwickelt und bietet fortlaufend neue Funktionen für Patienten, Ärzte, sowie weiteres medizinisches Fachpersonal.

ePA 1.1

In dieser Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte ist es möglich erste Unterlagen durch Leistungserbringer in die ePA übertragen zu lassen. Zusätzlich dazu können Patienten auch eigenständig Dateien hochladen, um diese mit ihren Behandlern einfach und sicher zu teilen. Darüber hinaus können in der Ausbaustufe 1.1 auch die ersten medizinischen Informationen verwaltet werden wie der Notfalldatensatz, der elektronische Medikationsplan und der elektronische Arztbrief. Ergänzt wird die Version der ePA 1.1 abschließend durch eine Protokollfunktion.

ePA 2.0

Bis zum Jahr 2022 war die ePA ausschließlich den gesetzlich Versicherten vorbehalten, Ab 2022 können nun jedoch auch Versicherte einer privaten Krankenkasse von den Vorteilen der ePA profitieren. Die Weiterentwicklung dieser Ausbaustufe umfasst auch eine weitere Stärkung der Patientenrechte, da diese mit der ePA 2.0 selbst bestimmen können, welcher Leistungserbringer welche Unterlagen sehen kann. Zudem werden in dieser Version auch weitere Nutzergruppen angebunden, diese sind unter anderem der Öffentliche Gesundheitsdienst, Arbeitsmediziner und Reha-Kliniken. Erstmals ist es in dieser Ausbaustufe auch möglich einen Vertreter anzulegen, der sich um die Verwaltung der ePA kümmert. Darüber hinaus ist es nun ebenfalls möglich weitere Unterlagen in der ePA zu speicher, wie beispielsweise einen Impfpass, Mutterpass, das Zahnbonusheft und das Kinderuntersuchungsheft. Eine Desktopversion der ePA, die bisher nur über eine App verfügbar war, ist seit der Version 2.0 ebenfalls verfügbar.

ePA 3.0

Die Speicherung von Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen ist ab der Ausbaustufe zu ePA 3.0 ebenfalls möglich. Diese Version wird voraussichtlich ab 2023 verfügbar sein. Dann wird auch die Kontaktaufnahme zu Leistungserbringern über einen in die ePA integrierten Messenger vereinfacht. Weiterhin können die Daten zu Forschungszwecken freigegeben werden und es wird eine Verbindung zum Portal gesund.bund.de eingerichtet. Weitere Unterlagen, die in dieser Version der ePA 3.0 gespeichert werden können, sind Krankenhaus-Entlassbriefe, Pflegeüberleitungsbögen, Laborwerte, DiGAs sowie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Voraussetzungen für die Nutzung der ePA

Der Versicherte muss ein mobiles Endgerät besitzen, mit dem er die App der jeweiligen Krankenkasse laden kann. Zusätzlich dazu gibt es auch eine Desktopversion, die einen Computer sowie einen Internetanschluss voraussetzt.

Die jeweilige Praxis bzw. Einrichtung des Leistungserbringers dessen Dokumente der Versicherte in der ePA speichern möchte, muss an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Das Verwaltungsprogramm dieses Leistungserbringers muss zusätzlich dazu in der Lage sein auf die ePA zugreifen und Dokumente dort ablegen zu können.

Weiterhin benötigt der Versicherte eine neue Generation der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die über eine NFC-Schnittstelle verfügt.

Vorteile

  • Sofern der Patient dies wünscht, können alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen sich schnell und effizient über die medizinische Historie, Diagnosen und Befunde informieren
  • Langes Recherchieren und Besorgen von vorherigen Arztbriefen und Befunden entfällt, damit wird der Umzug oder ein Wechsel des Leistungserbringers für alle Beteiligten deutlich vereinfacht und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden
  • Für Patienten ist die Nutzung der ePA völlig kostenlos und freiwillig
  • Patienten erhalten mit der ePA die Datenhoheit über ihre eigenen Dokumente und Unterlagen, sie selbst entscheiden wer auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf
  • Alle wichtigen medizinischen Informationen und Dokumente sind mit der ePA jederzeit zugänglich und es geht nichts mehr verloren
  • Die elektronische Patientenakte ist nicht nur die sichere digitale Heimat für alle persönlichen Gesundheitsdaten, auch die Server zur Verarbeitung stehen in Deutschland und unterliegen damit den europäischen Datenschutzbestimmungen

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