Telematikinfrastruktur
19. Juli 2022·4 min. Lesezeit

500 Mio. Papier­­­verordnungen jährlich

Mit eRezept und eVerordnung direkt zum richtigen Medikament bzw. schneller zur Behandlung. Warum sich das auch für Leistungserbringer lohnt lesen Sie hier.

Markus Dikty
von Markus Dikty
500 Mio. Papier­­­verordnungen jährlich

Jeder von uns kennt es und hat es bestimmt auch schon häufiger in der Hand gehabt, das Rezept bzw. die Verordnung aus Papier. Zukünftig sollen diese Verordnungen digital erstellt, verarbeitet und signiert werden. Den Anfang macht das Rezept für Arzneimittel auch bekannt als Muster 16.

Der rosafarbene Papierausdruck wird ersetzt durch einen digitalen Rezeptcode, der mit einem mobilen Endgerät bei jeder Apotheke eingelöst werden kann. Die eRezept-App der gematik gewährleistet dabei den Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zum elektronischen Rezept. Sollten Patienten über kein geeignetes Gerät verfügen, kann weiterhin ein Ausdruck von der ausstellenden Praxis ausgehändigt werden, der diesen Code enthält.

Stand der Dinge

Etwa 500 Millionen Rezepte werden jährlich ausgestellt und zwar völlig analog als Ausdruck auf Papier. Dank der digitalen Version der dieser Verordnungen bieten Rezepte zukünftig eine deutlich schnellere und komfortablere Abwicklung als bisher und das sowohl für Ärzte, Apotheker und die Patienten.

Die Einführung des eRezepts für Arzneimittel läuft stufenweise und wird seit Mitte 2021 abgewickelt. Bundesweit läuft eine ausgiebige Testphase zum eRezept, an denen sich Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) und Apothekenverwaltungssystemen (AVS) sowie den Abrechnungszentren beteiligen können. Nach erfolgreicher Einführung und laufenden Nutzung des eRezepts für Arzneimittel werden in den nächsten Jahren auch weitere Rezept-Formulare wie T-Rezepte, grüne Rezepte und auch Betäubungsmittelrezepte digitalisiert.

Im Juli 2024 wird dann im nächsten Schritt die verpflichtende Nutzung der elektronischen Verordnung (kurz eVO) für die Pflege und ab Juli 2026 für Heil- und Hilfsmittelerbringer eingeführt. Dank der fortschreitenden Digitalisierung dieser Dokumente können also zukünftig nicht nur Arztpraxen, sondern alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen von den Vorteilen profitieren, die das eRezept und die eVerordnung mit sich bringen.

Wie funktioniert das eRezept?

1. Erstellung des Rezepts über das Praxisverwaltungssytem

Im ersten Schritt unterscheidet sich die Erstellung des eRezepts nicht besonders von der Erstellung der Papiervariante. Im Rahmen der Sprechstunde werden Rezepte im Praxisverwaltungssystem der verordnenden Praxis angelegt. Dabei wird das eRezept bereits automatisch auf Vollständigkeit geprüft, so dass Formfehler bereits in diesem Schritt vermieden werden.

2. Digitale Signatur mittels Heilberufsausweis

Mit Hilfe des Heilberufsausweis signiert die Ärztin oder der Arzt das Rezept digital und sicher am Praxisrechner. Mit dieser rechtssicheren und verbindlichen Unterzeichnung werden die Informationen aus dem Rezept direkt in der Telematikinfrastruktur gespeichert und gleichzeitig sicher verschlüsselt. Auf die digitale rechtsverbindliche Unterschrift gehen wir auch im nächsten Artikel genauer ein.

3. Übergabe Rezeptcode an die Versicherten

Das eRezept kann direkt im Anschluss sicher und datenschutzkonform über die eRezept App der gematik von den Patienten eigenständig aus der TI abgerufen werden. Die verordneten Medikamente können sofort bei einer Apotheke vor Ort oder auch einer Online-Apotheke auf Verfügbarkeit angefragt werden. Ist das Medikament in der gewünschten Apotheke verfügbar, kann das eRezept direkt dieser Apotheke zugewiesen und zur Abholung durch die Patienten bereitgestellt werden. Die zweite Möglichkeit der Übergabe des Rezeptcodes an die Patienten ist ein Ausdruck auf Papier, der die Rezeptcodes für die verordneten Arzneimittel enthält. Dieser Ausdruck kann ebenfalls in jeder gewünschten Apotheke eingelöst werden.

Vorteile

  • Das elektronische Rezept macht Praxisabläufe deutlich effizienter, da verschreibungspflichtige Arzneimittel digital erstellt und an die Patienten übermittelt werden können. Dies gilt auch für Folgerezepte innerhalb eines Quartals. Diese können digital über die eRezept-App der gematik bereitgestellt werden und das ohne dass Patienten erneut die Praxis aufsuchen müssen
  • Die Dokumentation der verordneten Arzneimittel wird mit dem eRezept und den eMP erleichtert und ist jederzeit verfügbar. So sind die optimale Behandlung und Versorgung für die Patienten sichergestellt
  • Durch die vorhandene Transparenz der Medikation steigt die Arzneimittelsicherheit und das Therapierisiko für Patienten wird gesenkt
  • Konsequente Weiterentwicklung zum Angebot der Online-Sprechstunde: Im Anschluss an die Videosprechstunde kann das eRezept sofort digital an Patienten übermittelt werden
  • Die eVO erreicht den Behandler zukünftig deutlich schneller als die klassische Papiervariante. Die Behandlung des Patienten kann somit auch schneller starten
  • Änderungen und Korrekturen der Verordnung sind außerdem schneller und sicherer umsetzbar und sparen somit einiges an Zeit ein, die insbesondere die sonstigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen am Telefon oder Fax verbringen müssten

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