Apotheken
10. Jan. 2024·2 min. Lesezeit

Erhöhung der TI-Pauschalen

Gemäß der vereinbarten Dynamisierung aus 2023 wird die TI-Pauschale für Apotheken 2024 um 3,85 % steigen.

Markus Dikty
von Markus Dikty
Erhöhung der TI-Pauschalen

Refinanzierung der Telematikinfrastruktur

Die Kosten für den Anschluss und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) für Apotheken werden vom Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF) erstattet. Bis Juli 2023 wurden sowohl die Kosten der Erstanschaffung als Einmalbetrag sowie eine Betriebskostenpauschale refinanziert. Seit Mitte des vergangenen Jahres wurde die Erstattung der Kosten für Ärztinnen, Ärzte und Apotheken auf eine monatliche Pauschale umgestellt. Die Abwicklung, also Antragsstellung sowie Auszahlung erfolgt weiterhin über den NNF.

Die Höhe der TI-Pauschale ist abhängig von verschiedenen Kriterien wie z.B. der Zahl der jährlich abgegebenen Fertigarzneimitteln an gesetzlich Versicherte (GKVRx). Je höher die Anzahl der ausgehändigten Arzneimittel, desto höher fällt auch der Erstattungsbetrag aus. Auch der Zeitpunkt der Anbindung der Apotheke an die TI spielt eine Rolle bei der Berechnung der zu erstattenden Kosten sowie die Tatsache, ob bereits ein Antrag auf Erstattung gestellt wurde oder noch nicht. Darüber hinaus kann die TI-Pauschale gekürzt werden, wenn der Apotheke eine TI-Anwendung fehlt.

Was ändert sich nun?

Nach der Einführung der neuen Pauschalen im Juli 2023 wurde vom Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 4 SGB V eine Dynamisierung der TI-Pauschalen beschlossen. Diese Dynamisierung soll jährlich realisiert werden und die Pauschalen somit einmal im Jahr steigen. 2024 tritt nun eine Erhöhung der Pauschalen um 3,85 % in Kraft und wird vom NNF des DAV im ersten Quartal 2024 in der Anspruchsgrundlage für Apotheken angepasst.

Genaue Zahlen und weitere Informationen zu den Zahlen finden Sie auch im Online-Artikel der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ): TI-Pauschalen steigen im neuen Jahr.

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