Fachdienste
6. Juli 2022·4 min. Lesezeit
Fachanwendungen in der TI
Um von den Vorteilen der TI profitieren zu können, bedarf es verschiedener Fachanwendungen, die oftmals als das Herzstück der TI bezeichnet werden.
Bei den Fachanwendungen wird zwischen Pflichtanwendungen und freiwilligen Anwendungen unterschieden. Pflichtanwendungen sind für alle Mitglieder von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bindend. Ein Beispiel für eine Pflichtanwendung stellt das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) dar. Hierbei werden die Stammdaten des Versicherten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertenstatus) über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) online geprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Bei freiwilligen Anwendungen können Versicherte individuell entscheiden, ob sie einen Dienst in Anspruch nehmen möchten oder eben noch nicht. Zu den freiwilligen Fachanwendungen zählen unter anderem das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP). Da viele Anwendungen mit einem erheblichen administrativen und technischen Aufwand einhergehen, gibt es verschiedene Fristen für Testphasen, die Umsetzung in der Fläche und eine endgültige Verpflichtung zur Einführung.
Wichtig ist: Nicht jede Anwendung muss für Sie schon relevant sein. Es hilft aber, die grundlegenden Begriffe zu kennen und in groben Zügen zu wissen, was sich hinter den Abkürzungen versteckt. Daher nachfolgend eine kleine Übersicht über die Fachanwendungen der TI. Diese werden wir außerdem in den folgenden Artikeln im Detail aufgreifen, deren Funktion sowie die Vorteile der jeweiligen Anwendungen beleuchten und den jeweiligen Stand der Implementierung aufzeigen.
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die eGK ist in Deutschland der individuelle und personenbezogene Gesundheitsausweis, der gleichzeitig als Nachweis einer Versicherung für Patienten dient. Die Karte muss bei jedem Arztbesuch pro Quartal einmal vorgelegt werden.
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Das VSDM umfasst zwei Schritte: die Online-Prüfung und die Aktualisierung. Bei der Online-Prüfung wird abgefragt, ob die Daten und das Versichertenverhältnis noch aktuell sind. Dazu werden die Informationen auf der Karte mit den Informationen abgeglichen, die bei der Krankenkasse des Versicherten hinterlegt sind.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Während die Informationen über Behandlungshistorie und Gesundheitsdaten bislang hauptsächlich in der Obhut der Arztpraxen, Krankenhäuser und Krankenversicherungen lagen, sollen jetzt die Versicherten mithilfe der ePA selbst entscheiden können, welche Unterlagen welchen Ärzten und Therapeuten zur Verfügung gestellt werden.
Elektronisches Rezept / elektronische Verordnung (eRezept / eVO)
Das eRezept für Arzneimittel ist die digitale Form der papiergebundenen ärztlichen Verordnung. Es löst das bisherige Muster 16 ab und ist in Online-Apotheken, sowie in lokalen Apotheken vor Ort in ganz Deutschland einlösbar.
In weiteren Bereichen u.a. Heilmittel, Hilfsmittel und in der Pflege spricht man eher von einer Verordnung (eVO). Auch hier soll zukünftig beispielsweise das im Heilmittelbereich genutzte Muster 13 digitalisiert werden. In der Pflege existiert neben der eVO zusätzlich ein elektronischer Leistungsnachweis (eLNW) zum Nachweis der Behandlung der Patienten, der in Zukunft ebenfalls in digitaler Form bereitgestellt werden soll.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Im Mittelpunkt steht die Kommunikation zwischen Leistungserbringern oder weiteren Institutionen des Gesundheitswesens. Zu den Nutzungsszenarien gehören zum Beispiel das Senden und Empfangen von Arzt- und Entlassbriefen oder Befunden. KIM ermöglicht es allen Leistungserbringern diese Dokumente schnell und vor allem sicher untereinander zu teilen. Außerdem können mit KIM Rückfragen z.B. einer therapeutischen Praxis in Richtung des behandelnden Arztes schnell und einfach geklärt werden.
Qualifizierte elektronische Signatur (QeS)
Rezepte, Verordnungen, Arztbriefe, AUs und weitere Dokumente müssen von Ärzten oder anderen medizinischen Leistungserbringern unterzeichnet werden. Damit all diese Dokumente in der digitalen Welt nicht ihre Gültigkeit verlieren oder nicht akzeptiert werden, gibt es die QeS als digitale Authentifizierung. Sie ist eine rechtsgültige digitale Unterschrift, eindeutig einem Inhaber zugeordnet und mit einem Zeitstempel versehen.
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Das Notfalldatenmanagement ist eine der ersten Funktionen der eGK, die Patienten freiwillig in Anspruch nehmen konnten. Dabei können die Versicherten selbst entscheiden ob und wenn ja welche Daten sie für Notfälle digital auf der eGK hinterlegen möchten. Dazu können u.a. regelmäßig eingenommene Medikamente, Allergien oder auch vorhandene Diagnosen gehören, sowie Kontaktdaten von Angehörigen.
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der eMP gibt einen strukturierten digitalen Überblick aller verschriebenen Medikamente der behandelnden Ärzte. Durch die digitale Verfügbarkeit ist der Medikationsplan im Gegensatz zur Papiervariante stets aktuell. Neben einer Übersicht aller aktuell eingenommenen Medikamente können im eMP auch medikationsrelevante Informationen hinterlegt werden, wie beispielsweise Allergien oder Unverträglichkeiten.
Deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)
Das DEMIS ist vor allem in der Corona-Pandemie als Abkürzung bekannt geworden, da Labore mit diesem System lokale Gesundheitsämter digital über Corona-Testergebnisse informieren konnten und können. Es ist die technische Grundlage für ein schnelles und verlässliches Meldewesen.
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