Telematikinfrastruktur
3. Aug. 2022·6 min. Lesezeit

Karten­beantrag­ung Teil 1: eHBA

Zugang zur Telematikinfrastruktur bekommt nur, wer sich recht­mäßig ausweisen kann. Wir zeigen Ihnen was Sie tun müssen, um diese Berechtigung zu erhalten.

Christin Woelk
von Christin Woelk
Karten­beantrag­ung Teil 1: eHBA

Die Telematikinfrastruktur ist ein hoch abgesichertes Netzwerk. Das muss es auch sein, denn über die TI werden sensible medizinische Daten geteilt. Da ist es nur logisch, dass nicht jeder einfach so auf diese Daten zugreifen darf. Sowohl Betriebe und Praxen als auch einzelne Leistungserbringer müssen sich zweifelsfrei als rechtmäßige Nutzer ausweisen, um alle Anwendungen der Telematikinfrastruktur in vollem Umfang nutzen zu können. Dazu gibt es die Authentifizierungskarten oder auch Smartcards genannt. Der Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) legitimiert die jeweilige Praxis, den Betrieb oder die Einrichtung für den Zugriff auf die TI, wobei der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) stets auf eine einzelne Person ausgestellt wird. Im Umfeld der sonstigen Leistungserbringer, die zuerst ihre Karten über das elektronische Gesundheitsberuferegister (kurz eGBR) beantragen müssen, können nur Personen mit elektronischem Heilberufsausweis eine solche Institutionskarte (SMC-B) beantragen, daher widmen wir uns zunächst der Beantragung des eHBA.

Was ist ein elektronischer Heilberufsausweis?

Der elektronische Heilberufsausweis (kurz eHBA) ist ein Ausweis, der auf den jeweiligen Leistungserbringer, der ihn beantragt hat, ausgestellt wird. Dieser Ausweis authentifiziert den Heilberufler für den persönlichen Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und auf spezielle Daten, die über die TI ausgetauscht werden. So erhält der Inhaber eines eHBA sicheren Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte von Versicherten. Er hat außerdem Schreib- und Änderungsrechte auf bestimmte Anwendungen der TI wie beispielsweise den elektronischen Medikationsplan und kann eine qualifizierte, elektronische Unterschrift leisten, die zusätzlich mit einem Zeitstempel versehen wird.

Der Zugriff auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur ist stets berufsgruppenabhängig, dadurch, dass der eHBA jedoch personengebunden ist, verliert er auch bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht seine Gültigkeit.

Wie erhalte ich einen elektronischen Heilberufsausweis?

Wie bereits erwähnt wird Datensicherheit innerhalb der Telematikinfrastruktur großgeschrieben. Um unzulässige Zugriffe durch nicht berechtigte Personen zu vermeiden ist der Prozess der Beantragung und Bestellung des eHBA recht komplex. Sehr zum Leidwesen der Leistungserbringer. Die curenect unterstützt Sie jedoch bei jedem einzelnen Schritt und versucht Ihnen im Prozess so viel abzunehmen wie möglich. Kontaktieren Sie dazu gerne unseren Kartenservice unter diesem Link.

Da die Berufsgruppen der sonstigen Leistungserbringer nicht in Kammern organisiert sind, überprüft eine unabhängige Stelle die jeweilige Berufserlaubnis und somit die Berechtigung zur Ausstellung eines eHBAs. Diese Prüfung übernimmt das elektronische Gesundheitsberuferegister (kurz eGBR) für alle Bundesländer. Die Schritte im Überblick sind also:

  1. Der Antrag auf Ausstellung eines eHBA wird zentral über das Serviceportal NRW beantragt, auch für Personen, die nicht in NRW ansässig sind.
  2. Die eingegebenen Daten werden vom eGBR überprüft und die Genehmigung für die Ausstellung des eHBA wird per E-Mail an den Antragssteller versendet.
  3. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann der eHBA über einen Vertrauensdienstleister (z.B. D-Trust – ein Unternehmen der Bundesdruckerei) bestellt werden.

Wer bekommt schon jetzt einen eHBA?

Personen aus den folgenden Berufsgruppen können derzeit den elektronischen Heilberufsausweis beantragen und bei erfolgreicher Genehmigung bestellen.

  • Pflegefachkräfte
  • Fachkräfte aus der Altenpflege
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Hebammen
  • Physiotherapeuten
  • Notfallsanitäter mit Berufserlaubnis aus NW, BW, BY, BE, HH, HE, MV, SN, SH, TH

Im Detail: Schritt für Schritt zum eHBA

1. Registrierung im Serviceportal NRW

Um einen Antrag auf Ausstellung eines eHBA stellen zu können, benötigt der Leistungserbringer ein Konto im Serviceportal NRW, egal ob er oder sie in NRW oder einem anderen Bundesland ansässig ist. Die Registrierung funktioniert mit einem Benutzernamen und Passwort oder der Online-Ausweisfunktion. Im Anschluss an die Registrierung muss die E-Mail des Serviceportals bestätigt werden.

Link zur Registrierung

2. Antrag auf Ausstellung des eHBAs stellen im Serviceportal NRW

In diesem Schritt wird zunächst die PLZ eingegeben bevor man auf ‚Antrag stellen‘ klicken und die persönlichen Daten eingeben kann. Die Berufsurkunde wird in diesem Schritt ebenfalls hochgeladen und ein Vertrauensdienstleister (kurz VDA) soll ausgewählt werden. Dieser wird den eHBA produzieren und an den Antragsteller versenden. Vor dem Absenden können die eingegebenen Daten noch einmal überprüft und die Antragsnummer notiert werden.

Link zur Beantragung

3. Antragsprüfung durch das eGBR

Das eGBR prüft nun, ob der Antragsteller berechtigt ist einen eHBA bestellen zu dürfen und informiert ihn per E-Mail. Wenn der Antrag genehmigt wurde, erhält der Antragsteller in dieser E-Mail eine Vorgangsnummer, die er sich unbedingt notieren sollte, da er mit dieser den eHBA bestellen kann.

4. Ident-Verfahren zur persönlichen Identifikation

Mit der Vorgangsnummer des eGBR kann der eHBA nun verbindlich bestellt werden. Vorab ist jedoch noch die Identifikation über ein Ident-Verfahren notwendig, damit auch tatsächlich sichergestellt ist, dass der Antragsteller wirklich die berechtige Person ist, die über einen eHBA verfügen darf. Das kann entweder über das Postident-Verfahren in einer Filiale geschehen oder durch einen Mitarbeiter des VDA persönlich vor Ort. Bei der Identifikation über die D-Trust beispielsweise erhält der Leistungserbringer einen 14-stelligen Code, den er bei der Bestellung des eHBA angeben muss.

5. Bestellung des eHBA

Mit der Vorgangsnummer des eGBR und der erfolgreichen Identifikation besucht der Leistungserbringer dann die Seite des von ihm ausgewählten VDA wie beispielsweise das Portal der D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei. Dort kann er seine Bestellung des eHBA aufgeben, seine persönlichen Daten eingeben, Liefer- und Rechnungsdaten angeben sowie ein Foto hochladen, welches auf dem eHBA abgebildet wird. Die Bestellung kann online versendet werden, muss aber zwingend zusätzlich dazu auch noch einmal ausgedruckt und vom Leistungserbringer unterzeichnet werden, bevor sie postalisch an den VDA versendet wird.

Link zur Bestellung

Tipp: Wenn das Postident-Verfahren gewählt wird, kann Schritt 4 erst einmal übersprungen werden, da der Leistungserbringer die Bestellung sowieso postalisch versenden muss und beim Gang zur Post das Ident-Verfahren durchführen kann, bevor er den Antrag über die Post versendet.

Wie bereits erwähnt ist der Prozess der Beantragung und Bestellung eines eHBA recht komplex, wir unterstützen Sie gerne dabei. Kontaktieren Sie hier unseren Kartenservice!

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Artikel haben, schreiben Sie uns gerne unter info@curenect.de oder vernetzen Sie sich mit unserem LinkedIN Account.