Telematikinfrastruktur
7. Aug. 2022·4 min. Lesezeit

Karten­beantragung Teil 2: SMC-B

So beantragen Sie den Institutionsausweis, um Ihre Praxis oder Einrichtung für den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur zu legitimieren.

Christin Woelk
von Christin Woelk
Karten­beantragung Teil 2: SMC-B

Im letzten Blogartikel Kartenbeantragung Teil 1: Der eHBA haben wir dargelegt was ein elektronischer Heilberufsausweis ist, wofür er genutzt wird und wie man ihn beantragt. In diesem Beitrag erläutern wir nun die Funktion der SMC-B Karte (Security Module Card Typ B) oder auch Institutionsausweis genannt und zeigen Ihnen wie Sie diese Authentifizierungskarte für Ihre Praxis, bzw. Ihren Betrieb oder Ihre Einrichtung erhalten. Wichtig ist, dass nur Personen, die über einen elektronischen Heilberufsausweis verfügen, die SMC-B beantragen können. Sollten Sie noch keinen eHBA besitzen, empfehlen wir Ihnen zunächst Teil 1 zum eHBA zu lesen.

Was ist ein Praxis-/ Institutionsausweis?

Mit dem Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) identifizieren Sie Ihre Einrichtung als legitime ‚Institution‘, die auf die Telematikinfrastruktur zugreifen darf. Anders als der elektronische Heilberufsausweis ist diese Karte nicht personengebunden, sondern wird auf die jeweilige Praxis bzw. den Betrieb ausgestellt. Mit der SMC-B Karte können Daten gelesen und Anwendungen innerhalb der TI genutzt werden. Für detaillierte Schreib- und Änderungsrechte sowie die qualifizierte elektronische Signatur kommt der eHBA zum Einsatz.

Wie erhalte ich eine SMC-B Karte?

Voraussetzung dafür, dass ein Institutionsausweis beantragt werden kann, ist dass der Praxis bzw. dem Betrieb, für den die Karte beantragt wird, bereits eine Person mit einem eHBA zugeordnet werden kann. Der Beantragungsprozess ist dann ähnlich dem Prozess zur Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises. Wir von curenect möchten die Kartenbeantragung für Sie so einfach wie möglich gestalten und unterstützen Sie bei jedem einzelnen Schritt. Kontaktieren Sie dazu gerne unseren Kartenservice unter diesem Link.

Wie auch bei der Beantragung eines eHBA wird die Berechtigung zur Ausstellung einer SMC-B Karte von einer unabhängigen Stelle überprüft. Diese Prüfung übernimmt ebenfalls wieder das elektronische Gesundheitsberuferegister (kurz eGBR) für alle Bundesländer. Die Schritte im Überblick sind also auch hier:

  • Antrag auf Ausstellung einer SMC-B zentral über das Serviceportal NRW, auch für Praxen und Betriebe, die nicht in NRW ansässig sind.
  • Daten des Antrags werden vom eGBR überprüft und die Genehmigung für die Ausstellung der SMC-B wird per E-Mail an Antragssteller versendet.
  • Nach erteilter Genehmigung kann die SMC-B über einen Vertrauensdienstleister (z.B. D-Trust – einem Unternehmen der Bundesdruckerei) bestellt werden.

Wer bekommt eine SMC-B?

Personen aus den nachfolgenden Berufsgruppen können - sofern bereits ein eHBA vorliegt - den Praxis-/ Institutionsausweis beantragen und bei erfolgreicher Genehmigung bestellen.

  • Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
  • Geburtshilfe
  • Physiotherapie

Im Detail: Schritt für Schritt zur SMC-B

1. Antrag auf Ausstellung einer SMC-B über das Serviceportal NRW

Analog zur Beantragung eines eHBA wird in diesem Schritt zunächst die PLZ abgefragt, bevor man den Antrag stellen kann. Mit den Login Daten aus dem Registrierungsvorgang kann man sich nachfolgend anmelden und die personen- sowie Institutionsbezogenen Daten eingeben. Es werden Angaben zum Inhaber des Betriebs sowie zur Person, die den eHBA besitzt (inkl. eHBA Nummer), gemacht. Die Zulassung wird in diesem Schritt ebenfalls hochgeladen und ein Vertrauensdienstleister (kurz VDA) wird aus einer Liste ausgewählt. Vor dem Absenden der Daten können noch einmal alle Angaben auf Richtigkeit überprüft werden. Die Antragsnummer sollte ebenfalls notiert werden.

Link zur Beantragung

2. Antragsprüfung durch das eGBR

Nach Einreichung des Antrags prüft das eGBR, ob die angegebene Institution berechtigt ist, eine SMC-B zu erhalten und informiert den Antragsteller per E-Mail. Wenn die Berechtigung erteilt wird, erhält er eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer, die er sich in jedem Fall notieren sollte, da er mit dieser die SMC-B Karte bestellen kann.

3. Bestellung der SMC-B

Mit der Vorgangsnummer des eGBR kann der Institutionsausweis nun direkt bei einem Vertrauensdienstleister bestellt werden. Für die Bestellung der SMC-B besucht der Leistungserbringer das Bestellportal des von ihm ausgewählten Vertrauensdienstleisters, wie beispielsweise der D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei. Dort kann der Besteller seine persönlichen Daten eingeben, Angaben zur Betriebsstätte machen, Liefer- und Rechnungsdaten angeben und alles noch einmal überprüfen, bevor er die Bestellung abschickt. Auch bei der SMC-B muss die Bestellung ausgedruckt und per Post an den VDA versandt werden.

Link zur Bestellung

Wie bereits erwähnt ist der Prozess der Beantragung und Bestellung der Authentifizierungskarten recht komplex, wir unterstützen Sie gerne dabei. Kontaktieren Sie hier unseren Kartenservice!

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Artikel haben, schreiben Sie uns gerne unter info@curenect.de oder vernetzen Sie sich mit unserem LinkedIN Account.