Telematikinfrastruktur
15. Juli 2022·3 min. Lesezeit
Einfach da wenn es darauf ankommt
Im Notfall kommt es oft auf Sekunden an. Dann ist es wichtig, dass medizinisches Personal wichtige medizinische Informationen schnell zur Verfügung hat
Besonders in Situationen, wenn Patienten nicht mehr ansprechbar sind können Notfalldaten dem medizinischen Personal wie Rettungs- und Einsatzkräften die Grundlage für eine deutlich bessere Versorgung bereitstellen. Diese Informationen – Ihre Notfalldaten – können auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden. Im Ernstfall werden diese Daten dann schnell vom medizinischen Notfallpersonal abgerufen und bei der Behandlung berücksichtigt. Bei dieser digitalen Fachanwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur spricht man vom Notfalldatenmanagement oder kurz: NFDM.
Notfalldatensatz und Persönliche Erklärungen
Das NFDM ist eine freiwillige, kostenlose Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur. Es umfasst zum einen den "Notfalldatensatz" (NFD) und zum anderen den Datensatz "Persönliche Erklärungen" (DPE). Beiden lassen sich getrennt voneinander anlegen und in Notfallsituationen getrennt voneinander lesen. Folgende Informationen, die im Notfall ggf. wichtig sind, werden auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt:
- Chronische oder seltene Erkrankungen
- Regelmäßig eingenommene Medikamente
- Allergien und Unverträglichkeiten
- Weitere medizinische Hinweise (z. B. Schwangerschaft oder Implantate)
- Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
- Kontaktdaten von behandelnden Ärzten
Grundsätze des Notfalldatensatzes
Bei Einwilligung des Patienten kann der NFD durch jedes medizinische Personal angelegt und aktualisiert werden. In Notfallsituationen kann (z.B. bei einem bewusstlosen Patienten) der NFD auch ohne Zustimmung des Patienten von Ärzten, Zahnärzten und deren Mitarbeitern sowie Angehörigen anderer Heilberufe (z. B. Notfallsanitäter) eingesehen werden. Der Notfalldatensatz soll möglichst widerspruchsfrei und eindeutig sein. Die Auswahl der Informationen für den NFD ist patientenindividuell zu treffen und sollte auf notfallrelevante Angaben begrenzt werden.
Die Nutzung des NFD ist übrigens nicht nur auf die ersten Minuten der Notfallversorgung beschränkt, sondern kann im Behandlungsverlauf auch erneut (z.B. auf einer Intensivstation) erfolgen.
Datensatz der Persönlichen Erklärungen
Der Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) kann auf der Gesundheitskarte unter anderem von der Hausarztpraxis angelegt werden lassen. Der DPE kann bei einem nicht einwilligungsfähigen Patienten in einer Notfallsituation von jedem Arzt ohne Zustimmung/Mitwirkung des Patienten ausgelesen werden, um seinen mutmaßlichen Willen bei Behandlungsentscheidungen bestmöglich zu berücksichtigen. Dieser Datensatz enthält Informationen zu:
- Organspendeausweis
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmachten – insofern diese Dokumente vorhanden sind
Vorteile des Notfalldatenmanagements
- Im Notfall ist die Versorgung des Patienten gesichert, da Rettungskräfte alle relevanten Daten zur Verfügung haben. So können zum Beispiel Allergien oder Implantate bei der Erstversorgung berücksichtigt werden
- Der NFD und die DPE sind getrennt voneinander angelegt und können nur mit Erlaubnis des Patienten ausgelesen werden. Jedoch können in Notfallsituationen diese Daten auch ohne die Zustimmung des Patienten von Ärzten und Rettungskräften ausgelesen werden
- Die Notfalldaten sorgen dafür, dass Diagnosen beschleunigt werden und Fehlmedikationen sowie -behandlungen verhindert werden. Auch Apotheken profitieren bei der Beratung von diesen Informationen
- Die in den Notfalldaten hinterlegten Kontakte werden informiert und die persönlichen Wünsche berücksichtigt
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