Fachdienste
8. Apr. 2024·5 min. Lesezeit

Wird die TI jetzt mobil?

Das Thema eHealth-CardLink ist derzeit in aller Munde. Was hat es damit auf sich und sind das wirklich die ersten Ansätze die TI mobil verfügbar zu machen?

Christin Woelk
von Christin Woelk
Wird die TI jetzt mobil?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das größte Digitalisierungsprojekt des deutschen Gesundheitswesens. Viele verschiedene Akteure und Berufsgruppen haben unterschiedliche Anforderungen an Fachanwendungen innerhalb der TI. Eine der Anforderungen mobiler Berufe ist es die Telematikinfrastruktur auch außerhalb einer Praxis oder eines Betriebs nutzen zu können. Erste Ansätze für einen remote-Zugriff auf die TI macht nun der eHealth-CardLink. Wir klären auf was der CardLink ist und wie man ihn nutzt.

Was ist der eHealth-CardLink?

Beim CardLink handelt es sich um eine Technologie, die eine sichere Verbindung von einem Smartgerät zu einem Konnektor aufbaut. Das Smartgerät kann ein Smartphone sein, dass mit Hilfe des CardLinks von überall aus eine Verbindung zu einem Konnektor eines Leistungserbringers herstellen kann. Damit besteht nicht nur die Möglichkeit einen Versichertenstammdaten-Abgleich (VSDM) remote durchzuführen, es ist vielmehr die Kernaufgabe des CardLinks. Die Voraussetzungen dafür sind ein internetfähiges Smartgerät wie ein Smartphone oder Tablet und eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK). Die eGK der versicherten Person wird an das Smartgerät angehalten und dieses fungiert wie ein Kartenterminal, liest die Daten der Gesundheitskarte aus und gleicht diese mit den in der TI (genau genommen im Fachmodul VSDM) gespeicherten Stammdaten der versicherten Person ab. Somit ist ein VSDM-Abgleich bzw. VSDM-Prüfnachweis auch mobil von unterwegs möglich. Anwendungsszenarien wurden zunächst aus der Perspektive eines Versicherten gedacht und spezifiziert.

Welche Anwendungsfälle gibt es bisher?

Zunächst wurden vier Anwendungsfälle für Versicherte entwickelt, die im Zusammenhang mit dem Einlösen von eRezepten stehen.

  • Als Patient mit eGK ohne PIN möchte ich mit einem Kartenlesegerät und einer Applikation meinem Apotheker mein eRezept übermitteln. Ich möchte dabei nicht auf den Papierausdruck angewiesen sein.
  • Als Patient mit eGK ohne PIN möchte ich, dass das Einlösen auch für meinen Vertreter einfach bleibt. Ich möchte nicht extra eine PIN bei meiner Krankenkasse beantragen, diese merken und eine Vertreter-PIN setzen müssen.
  • Als Patient mit eGK ohne PIN möchte ich auch ohne Apotheke in der Nähe an die verschriebenen und für mich dringend notwendigen Medikamente erhalten.
  • Als Besitzer einer eGK mit PIN möchte ich alle oben ausgeführten Szenarien ohne die PIN-Nutzung ausführen.

Konkret gesprochen ruft der Patient dafür mit seiner eGK (ohne PIN) und seinem Smartphone über die an den CardLink angeschlossene Apotheke und den Ablauf VSDM+ die eRezepte vom Fachdienst ab, kann diese einsehen und bei Bedarf mittels einer Applikation direkt in der Apotheke einlösen. Dafür ist die Eingabe der auf der Karte aufgedruckten CAN ausreichend.

Welche Rollen und Voraussetzungen gibt es?

Wie oben erwähnt sind ein internet- und NFC-fähiges Smartgerät sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte Voraussetzung zur Nutzung des CardLinks. Darüber hinaus wird eine Applikation eines Drittanbieters benötigt, die eine Verbindung zur Apotheke aufbaut. Insgesamt ergeben sich folgende Rollen beim Einsatz des CardLinks:

  • Versicherte Personen, die eRezepte mobil und ohne PIN einlösen möchten
  • Leistungserbringer, z.B. Apotheke, die das CardLink Verfahren nutzen
  • App-Provider, der über App Verbindung von Smartgerät zur Apotheke bereitstellt
  • Anbieter/Betreiber, der CardLink betreibt, in einem Rechenzentrum überwacht und steuert
  • Hersteller, der CardLink Updates bereitstellt

Wie ist der Ablauf beim Einsatz des CardLink?

Sind alle oben aufgezählten Voraussetzungen erfüllt, kann der Versicherte seine eRezepte mobil abrufen und in einer an den CardLink angebundenen Apotheke einlösen. Der Ablauf ist dabei in einigen Schritten schnell zusammengefasst:

  1. Der Versicherte startet die App und hält seine eGK an sein Smartgerät. Damit übergibt er seine eGK an die über die App angebundene Apotheke und autorisiert diese damit für den Abruf der eRezepte des Versicherten.
  2. Das Fachmodul VSDM startet die Onlineprüfung.
  3. Das Fachmodul VSDM liefert im Response die Versichertenstammdaten und den Prüfungsnachweis an das Apothekenverwaltungssystem (AVS).
  4. Das AVS ruft den eRezept-Fachdienst auf und übermittelt den Prüfungsnachweis.
  5. Der eRezept-Fachdienst übermittelt die einlösbaren eRezepte an das AVS.
  6. Das AVS übermittelt die eRezept-Daten an die App, die der Versicherte über sein Smartgerät einsehen kann.

Fazit

Bisher sind nur wenige Anwendungsfälle wie oben beschrieben seitens gematik spezifiziert worden. Daher wird der CardLink im ersten Schritt Versicherten und Apotheken einen Mehrwert liefern. Letztere müssen dafür jedoch auch einige Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise die Implementierung des CardLink Verfahrens seitens Softwareanbieter in deren AVS. Dennoch ist der eHealth-CardLink ein Schritt in die richtige Richtung, um die TI zumindest ein stückweit mobil verfügbar zu machen. Insbesondere Berufsgruppen, die viel unterwegs sind, wie ambulante Pflegedienste oder Hebammen werden perspektivisch von diesem Verfahren profitieren.

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