Kommunikation im Medizinwesen
Verschlüsselter Austausch von Nachrichten und Daten
Sichere, verschlüsselte Kommunikation
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht eine branchenübergreifende, vertrauliche und verlässliche Kommunikation und den Austausch sensibler Gesundheitsdaten für eine bestmögliche Patientenversorgung. Alle KIM-Nutzer sind über die TI authentifiziert, somit kann nur der ausgewählte Kontakt auf die übermittelten Patientendaten zugreifen. KIM revolutioniert die Kommunikation sämtlicher Leistungserbringer im Gesundheitswesen und ist für Pflegebetriebe zum Start der TI-Anbindung einsatzbereit.
Die elektronische Patientenakte
Transparenter Überblick aller relevanten Gesundheitsdaten
Die elektronische Patientenakte
In der elektronischen Patientenakte - kurz ePA – werden gesundheitsbezogene Daten, Dokumente und Unterlagen der Patientinnen und Patienten gespeichert. Selbstverständlich haben nur die Patienten selbst Zugriff auf ihre eigenen Daten und nur sie selbst entscheiden welche Daten und Unterlagen mit Ärzten, Apotheken, Pflegeeinrichtungen oder sonstigen Leistungserbringern geteilt werden.
Der elektronische Medikationsplan
Medikation, Allergien und Unverträglichkeiten im Blick
Der elektronische Medikationsplan
Der Hausarzt kann auf Wunsch einen elektronischen Medikationsplan für seine Patienten anlegen. Dazu trägt er alle aktuell verschriebenen Medikamente digital über die TI in den Plan ein. Auch weitere Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten können im eMP gespeichert werden, um sicherzustellen, dass Ärzte im Falle des Falles verträgliche Medikamente verschreiben. Der elektronische Medikationsplan wird auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und kann durch eine PIN zusätzlich geschützt werden.
Der eMP ist von entsprechend autorisierten Personen, die sich innerhalb der TI identifiziert haben, anpassbar und somit zu jeder Zeit stets aktuell. Neue Ärzte nach einem Wohnortwechsel, Apotheker und auch Pflegekräfte profitieren so von höherer Transparenz und einer besseren Entscheidungsgrundlage bei der Therapie.
Qualifizierte elektronische Signatur
Digitales, rechtssicheres Unterzeichnen von Dokumenten
Qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit einem Heilberufsausweis (HBA) erfolgen und ist rechtlich der handschriftlichen Unterschrift auf Papier gleichgestellt. Vor der Unterzeichnung von Rezepten oder Dokumenten müssen zeichnungsberechtigte Personen sich digital authentifizieren.
Erst dann können sie eine rechtskräftige Unterschrift auf Unterlagen und Dokumenten vornehmen. Jede Signatur ist immer eindeutig nur einem einzigen Inhaber zugeordnet und mit einem Zeitstempel versehen. Sollten nachträgliche Änderungen erfolgen, lassen sich diese also transparent einsehen.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Das wesentliche Ziel der Telematikinfrastruktur (TI) ist es, medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patienten benötigt werden, schneller und einfacher verfügbar zu machen. Zu diesem Zweck werden alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander vernetzt und der Grundstein für ein zukunftsfähiges, digitales Gesundheitssystem gelegt.
Für eine sichere Kommunikation und den Schutz sensibler Patientendaten werden alle Teilnehmer mittels sogenannter Konnektoren über einen sicheren VPN-Zugangsdienst an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Sämtliche Komponenten werden von der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) zertifiziert und zugelassen, oberste Priorität hat dabei die Datensicherheit.
Zur Anbindung an die TI sind alle Leistungserbringer des Gesundheitswesens in Deutschland gesetzlich verpflichtet.
Wofür wird die TI verwendet?
Die digitale Kommunikation von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen soll künftig ausschließlich über die Telematikinfrastruktur stattfinden. Die Initialanwendung ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Hier werden Stammdaten der Patienten beim Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte mit Hilfe der neuen Verbindung abgerufen und in Echtzeit abgeglichen.
Das freiwillige Speichern von Notfalldaten (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP) sind die ersten TI-Anwendungen mit einem echten Mehrwert für den Patienten und seit 2020 aktiv im Einsatz. In 2021 startet das E-Rezept als bisher wichtigste Anwendung der TI und nutzt die sichere Verbindung der Telematikinfrastruktur genau wie die künftige elektronische Patientenakte.
Welche Vorteile bietet die TI?
Der systemübergreifende, sichere Austausch von Informationen bildet die Grundlage für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Eine geschützte Datenverbindung zwischen den Leistungserbringern lässt sich vielseitig einsetzen. Eine Verbindung zum behandelnden Arzt etwa erlaubt eine schnelle Abstimmung von Rückfragen – ohne Faxgerät oder ungesicherten E-Mail-Versand.
Die Telematikinfrastruktur bietet durch die Zeitersparnis sowohl wirtschaftliche Vorzüge als auch umfangreiche Funktionen zur Verbesserung der künftigen Patientenversorgung.
Mit Anwendungen wie dem elektronischen Medikationsplan (eMP) können schädliche Wechselwirkungen vermieden werden, da sich Ärzte und Apotheken nicht länger auf Erinnerungen des Patienten verlassen müssen. Die verordnete Dosis kann auf einen Blick eingesehen, die Gefahr von Falschinformationen damit verringert werden. Ähnlich wie beim Notfalldatenmanagement ermöglicht die digitale Speicherung der Medikationsdaten in Notfällen einen Überblick über die Einnahme von Medikamenten, ohne den Hausarzt kontaktieren zu müssen.
Auch das E-Rezept bietet effizientere Prozesse für alle Beteiligten: eine optimierte Rezepteinlösung, schnellere Arzneimittelversorgung für die Patienten sowie die Reduzierung von Abgabefehlern und Retaxationen.
Gibt es gesetzliche Fristen?
Für alle Ärzte, Psychotherapeuten und Praxen war die Anbindung an die TI bis Ende Juni 2019 gesetzlich vorgeschrieben.
Zur Zeit läuft die Anbindung von über 19.000 Apotheken in Deutschland, diese müssen bis zur Einführung des E-Rezeptes mit der TI verbunden sein.
Für alle künftigen Akteure des Gesundheitswesens gibt das eHealth-Gesetz passende Fristen bekannt, um eine TI-Anbindung rechtzeitig planen zu können.
Ein frühzeitiger Anschluss an die Telematikinfrastruktur wird nicht zuletzt aufgrund des wirtschaftlichen Nutzens durch die optimierten Prozesse empfohlen.
Gibt es eine Erstattung der Kosten?
Für alle bis heute angeschlossenen Gruppen des deutschen Gesundheitswesens wurden im Vorfeld der TI-Anbindung Zuschüsse und Erstattungen vereinbart. Kosten für die Erstausstattung werden bei fristgerechter TI-Anbindung fast vollumfänglich erstattet, darüber hinaus gibt es quartalsweise Zuschüsse für die laufenden Betriebskosten.