Telematikinfrastruktur
12. Dez. 2022·4 min. Lesezeit

e-Health Kartenterminals

Hiermit stellen wir Ihnen die kleinen Allrounder in Praxis und Betrieb vor: Die e-Health Kartenterminals.

Markus Dikty
von Markus Dikty
e-Health Kartenterminals

In unserem Blogbeitrag ‚Alles eine Frage der Technik‘ haben wir bereits über die Komponenten gesprochen, die benötigt werden, um den eigenen Betrieb an die Praxis anschließen zu lassen. Heute wollen wir uns ein wenig näher mit den e-Health Kartenterminals beschäftigen, die eine zentrale Rolle bei den TI-Komponenten einnehmen.

Es gibt verschiedene Hersteller der e-Health Kartenterminals, daher unterscheiden sie sich äußerlich ein wenig, haben im Grunde aber einen ähnlichen Aufbau. Sie verfügen über verschiedene Kartenslots in denen u.a. die elektronische Gesundheitskarte sowie der elektronische Heilberufsausweis gesteckt werden können. Außerdem gibt es eine Vorrichtung, in der die Institutionskarte (SMC-B) fest im Gerät fixiert werden kann. Außerdem verfügen die Geräte über ein Display sowie ein numerisches Tastenfeld, über das PIN-Nummern eingegeben werden können.

Funktionen

Das eHealth-Kartenterminal ist ein echter Allrounder in der Praxis, denn es bietet zwei entscheidende Funktionen: Zum einen ist es Authentifizierungsgerät, mit dem sich sowohl die Praxis bzw. der Betrieb als auch der Behandler für die Nutzung der TI legitimieren kann. Die Institutionskarte (SMC-B) wird bei der Anbindung an die Telematikinfrastruktur fest im Kartenterminal verbaut, sodass die jeweilige Institution jederzeit Zugang zur TI erhält. Das kann man sich ähnlich vorstellen, wie eine dauerhaft gesteckte SIM-Karte im Handy oder Smartphone. Zum anderen kann zeitweise zusätzlich der elektronische Heilberufsausweis (kurz: eHBA) in das Kartenterminal gesteckt werden, der den Therapeuten bzw. Behandelnden persönlich ausweist. Damit können weitere Anwendungen ausgeführt werden, wie beispielsweise die digitale Unterschrift mittels QeS oder der Zugriff und die Änderung von Daten z.B. in einem elektronischen Medikationsplan.  

Eine weitere wichtige Funktion, des eHealth-Kartenterminals besteht im Auslesen der Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Versicherten gespeichert sind. Das sind unter anderem die Versichertenstammdaten, Notfalldaten sowie auch Medikationspläne. Bei einer TI-Anbindung über die curenect ist das eHealth-Kartenterminal die einzige Hardware-Komponente, die vor Ort in der Praxis oder dem Betrieb aufgestellt wird. Für Berufsgruppen, die hauptsächlich mobil unterwegs sind, gibt es ein mobiles Kartenterminal, mit dem die Daten der eGK von unterwegs aus ausgelesen werden können.

Kann ich mein vorhandenes Kartenterminal nutzen?

Immer wieder erreicht uns die Frage ob Praxen nicht einfach die Geräte nutzen können, die sie ohnehin schon einmal angeschafft haben. Die Antwort ist in den meisten Fällen leider nein, denn die Telematikinfrastruktur ist ein hoch abgesichertes Netzwerk, auf das nur mit bestimmten Geräten zugegriffen werden darf.

Grundsätzlich gilt: Alle e-Health Kartenterminals müssen durch die gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden sein. Bei Unsicherheiten dahingehend bietet gematik über ihr Fachportal eine Orientierung und Übersicht der zugelassenen Terminals.

Wie funktioniert die Technik dahinter?

Durch die hohen Sicherheitsanforderungen und zum Schutz der sensiblen Daten muss die Technik dahinter natürlich gut durchdacht und ausgereift sein. Daher muss das eHealth-Kartenterminal zur eindeutigen Identifikation mit dem entsprechenden Konnektor und dem jeweiligen Praxisverwaltungssystem (PVS) verbunden werden. Das funktioniert sowohl über LAN als auch über USB und WLAN und stellt sicher, dass es sich um ein geschlossenes System handelt, auf das nur berechtigte Institutionen und Personen Zugriff haben.

Eine weitere technische Sicherungsfunktion stellt die Sicherheitskarte (gSMC-KT) dar, die von der gematik zwingend vorgeschrieben ist. Sie dient der eindeutigen Identifikation eines eHealth-Kartenterminals und ist aus Sicherheitsgründen nur maximal fünf Jahre nutzbar. Nach Ablauf der fünf Jahre muss eine neue gSMC-KT Karte beantragt werden. In der Regel werden die Sicherheitskarten (im SIM-Kartenformat) mit dem eHealth-Kartenterminal mitgeliefert und am Tag der TI-Anbindung von einem Techniker in das Kartenterminal eingesetzt.

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